Die Entwicklung des Grossraums Luzern-Süd ist von vielfachen Beziehungen zwischen Siedlung und Verkehrsinfrastrukturen geprägt. Dies führte in den vergangenen Jahrzehnten zu einer spezifischen Urbanitätsform, die sich sowohl von den Kernstädten als auch von den ländlichen Gebieten unterscheidet. Gegenwärtig erlebt Luzern-Süd einen beschleunigten Verstädterungsprozess, der sich unter anderem in auftretenden Konflikten zwischen der Autobahn A2 und dem Siedlungsraum äussert.
Das Projekt zeigt auf, wie darauf reagiert werden soll: mit der siedlungsverträglichen Integration der A2. Mittels eines zusammenhängenden, biodiversen Freiraumgerüsts wird die Grundlage für die Stadt von morgen gelegt, die Verbindungs- und Erschliessungsqualität radikal verbessert und Nutzungsvielfalt ermöglicht. Damit wird eine neue urbane Intensität erzeugt. Es entstehen die so wichtigen lärmabgewandten Naherholungsräume, die sinnvolle bauliche Verdichtungsprozess erst ermöglichen.
Mittels Teilüberdeckungen und weiteren, die A2 begleitenden Grünflächen entsteht ein zusammenhängender Nord-Süd-Freiraum vom Sonnenberg bis zum Pilatus. Dieser hat unterschiedliche Charaktere und Atmosphären, die sich zusammen einbetten in ein erlebbares und intuitiv verständliches grünes Netzwerk, das die Vielfalt angrenzender Stadtlandschaften miteinander verknüpft und emotional zusammenbringt. Neben seiner Erholungsfunktion trägt der neue Freiraum wesentlich zur ökologischen Vernetzung und zur stadtklimatischen Kühlung bei. Die Flächen werden topografisch so moduliert, dass möglichst viele im Lärmschatten resultieren.
Dafür wird der Raum entlang der A2 radikal umgedeutet: Die Rückseite wird zur Vorderseite, und neue Begegnungsräume entstehen. Dabei werden ehemalige Restflächen in produktive Ränder transformiert. Zur stadtverträglichen Integration der A2 gehören auch stadträumliche Querungen Die Überdeckung im mittleren Abschnitt schafft ein neues Zentrum für öffentlichkeitswirksame Nutzungen.
Um die vorgeschlagene Transformation zu beschleunigen, wird an bereits laufende Planungen angeknüpft und das Vorhandene in Wert gesetzt. Mit einem «Tripartiten Realisierungsmodell» können Bund, Kanton und Gemeinde gemeinsam den gesetzlichen Auftrag der Siedlungsverträglichkeit von kritischer Infrastruktur vorbildhaft umsetzen – und dabei auf die finanzielle Beteiligung der aufzuzonenden Grundstücke (im Sinne einer Planungsmehrwertabschöpfung) zählen.
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